Informationen zu Acetyltributylcitrat (ATBC) anfordern
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| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Chemische Bezeichnung | Acetyltributylcitrat (O-Acetylcitronensäuretributylester) |
| IUPAC-Name | Tributyl-2-acetyloxypropan-1,2,3-tricarboxylat |
| Synonyme | ATBC; Tributylacetylcitrat; Tributyl-O-acetylcitrat; Acetyl tributyl citrate |
| CAS-Nummer | 77-90-7 |
| EG-Nummer | 201-067-0 |
| INCI-Bezeichnung | ACETYL TRIBUTYL CITRATE |
| Summenformel | C20H34O8 |
| Molare Masse | 402,48 g/mol |
| SMILES | CCCCOC(=O)CC(CC(=O)OCCCC)(C(=O)OCCCC)OC(=O)C |
| InChI | InChI=1S/C20H34O8/c1-5-8-11-25-17(22)14-20(28-16(4)21,19(24)27-13-10-7-3)15-18(23)26-12-9-6-2/h5-15H2,1-4H3 |
| InChIKey | QZCLKYGREBVARF-UHFFFAOYSA-N |
| PubChem CID | 6505 |
| Aussehen | farblose, leicht viskose Flüssigkeit |
| Geruch | sehr schwach süßlich-krautig bis nahezu geruchlos |
| Schmelzpunkt | -80 °C |
| Siedepunkt | 331 °C |
| Dichte | 1,05 g/cm³ (25 °C) |
| Löslichkeit in Wasser | 4,5 mg/l (bei 20 °C) |
| Löslichkeit (weitere) | löslich in organischen Lösemitteln und Alkohol; mischbar mit Ölen |
| Dampfdruck | 133 Pa (bei 173 °C) |
| Viskosität | ca. 43 mPa·s (25 °C) |
| Flammpunkt | 113 °C (geschlossener Tiegel) |
| Verteilungskoeffizient (log Kow) | 4,92 |
| GHS-Einstufung | nicht als gefährlich eingestuft (Selbsteinstufung der Hersteller gemäß SDB; keine harmonisierte Einstufung nach CLP Anhang VI) |
| REACH-Status | registriert (ECHA) |
| Lagerklasse (TRGS 510) | LGK 10 (brennbare Flüssigkeiten) |
| Transport (ADR/RID/IMDG/IATA) | kein Gefahrgut nach ADR/RID, IMDG und IATA |
| Verfügbare Qualitäten | Spezifikation laut Technischem Datenblatt; weitere Qualitäten auf Anfrage |
| Gehalt / Reinheit (Spezifikation) | laut Technischem Datenblatt und Analysenzertifikat der jeweiligen Charge |
| Gebinde | lieferbare Gebinde nennen wir Ihnen mit dem Angebot |
| Lagerung | gemäß Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 7 |
Acetyltributylcitrat (ATBC, CAS 77-90-7) ist der Tributylester der O-Acetylcitronensäure mit der Summenformel C₂₀H₃₄O₈ und einer molaren Masse von rund 402,5 g/mol. Das Molekül trägt drei Butylestergruppen und eine Acetoxygruppe am zentralen Kohlenstoffatom; eine freie Hydroxygruppe wie in der Citronensäure besitzt es nicht mehr. ATBC zählt zu den Citrat-Weichmachern und ist kein Phthalat.
Hergestellt wird ATBC in zwei Stufen: Zunächst wird Citronensäure unter Säurekatalyse mit n-Butanol verestert, danach wird die verbliebene Hydroxygruppe mit Essigsäureanhydrid acetyliert. Industrielle Citronensäure wird meist fermentativ gewonnen. Ob der fertige Ester einen biobasierten Kohlenstoffanteil hat, hängt jedoch auch von Butanol und Acetylierungsmittel ab; ausgelobt werden darf er nur mit einem Nachweis für die konkrete Ware.
ATBC ist eine farblose, leicht viskose Flüssigkeit mit sehr schwachem, süßlich-krautigem Geruch. Sie erstarrt erst um −80 °C, ist in Wasser praktisch unlöslich – die Literatur nennt wenige Milligramm pro Liter –, in organischen Lösemitteln löslich und mit Ölen mischbar. Der Dampfdruck ist sehr gering; unter vermindertem Druck von 1 mmHg siedet ATBC bei 172–174 °C. Diese geringe Flüchtigkeit bei gleichzeitig guter Verträglichkeit mit polaren Polymeren ist die Grundlage für den Einsatz als Weichmacher.
In Weich-PVC wird ATBC als phthalatfreier Weichmacher verwendet, etwa in Folien, Schläuchen und Kinderartikeln. Auch Celluloseester und Biokunststoffe wie Polymilchsäure (PLA) lassen sich mit ATBC plastifizieren.
ATBC wird in Folien und Beschichtungen für Verpackungen eingesetzt; maßgeblich für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt ist die Unionsliste der VO (EU) Nr. 10/2011 mit ihren Beschränkungen. Für die Konformität des fertigen Packmittels ist der Verarbeiter verantwortlich.
In der Pharmazie dient ATBC als Weichmacher in Filmüberzügen fester Arzneiformen, in der Kosmetik vor allem als Weichmacher in Nagellacken (INCI: ACETYL TRIBUTYL CITRATE).
ATBC (Acetyltributylcitrat) wird als Weichmacher verwendet – vor allem in Weich-PVC für Folien, Schläuche und Kinderartikel, in Celluloseestern und Biokunststoffen wie PLA, in Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt, in pharmazeutischen Filmüberzügen und in Nagellacken. Gefragt ist ATBC besonders dort, wo Rezepturen ohne Phthalate auskommen sollen. Welche Einsatzmenge sinnvoll ist, hängt von Polymer und gewünschter Härte ab. Details zu den drei wichtigsten Einsatzgebieten finden Sie in den Branchenabschnitten dieser Seite.
Nein, ATBC ist kein Phthalat, sondern ein Ester der Citronensäure: Es enthält keinen aromatischen Ring und keine Phthalsäure-Einheit. Deshalb gelten die Beschränkungen für bestimmte Phthalate in Anhang XVII der REACH-Verordnung (Einträge 51 und 52) nicht für ATBC. „Phthalatfrei“ beschreibt allerdings nur die chemische Struktur – ob ein Endprodukt mit ATBC alle Anforderungen erfüllt, etwa an Migration oder Spielzeugsicherheit, ist für jede Anwendung gesondert zu prüfen und zu belegen.
Bei sachgemäßer Lagerung in Originalgebinden, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt, beträgt die Haltbarkeit mindestens 24 Monate ab Produktionsdatum.
Sie erhalten standardmäßig zu jeder Lieferung ein chargenbezogenes Analysenzertifikat (CoA), das Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß aktueller REACH-Verordnung sowie auf Wunsch Produktspezifikationen in Form eines Technischen Datenblatts (TDB).
Acetyltributylcitrat ist unter den Namen ATBC, Tributylacetylcitrat, Tributyl-O-acetylcitrat und Acetyl tributyl citrate bekannt; der IUPAC-Name lautet Tributyl-2-acetyloxypropan-1,2,3-tricarboxylat. Im Europäischen Arzneibuch heißt der Stoff Tributylacetylcitrat, in der INCI-Liste ACETYL TRIBUTYL CITRATE. Eindeutig bezeichnet wird ATBC über CAS 77-90-7 und EG 201-067-0. Mit der CAS-Nummer in Ihrer Anfrage vermeiden Sie Verwechslungen mit nicht acetylierten Citratestern.
Nein, ATBC wird in den uns bekannten Sicherheitsdatenblättern nicht als Gefahrgut nach ADR/RID, IMDG und IATA geführt. Für die Lagerung ist ATBC als brennbare, nicht als gefährlich eingestufte Flüssigkeit üblicherweise der Lagerklasse 10 nach TRGS 510 zugeordnet. Lagern Sie ATBC in geschlossenen Originalgebinden, trocken und bei Raumtemperatur. Ein Erstarren ist bei üblichen Lagertemperaturen nicht zu erwarten, da für ATBC ein Schmelzpunkt um −80 °C angegeben wird; in der Kälte wird es aber zähflüssiger, was beim Pumpen und Dosieren zu berücksichtigen ist. Flammpunkt, Wassergefährdungsklasse und weitere Hinweise entnehmen Sie den Abschnitten 7, 9 und 14 des SDB.
Nein, mit ATBC richtet sich Jobachem an Unternehmen – zum Beispiel Kunststoffverarbeiter, Hersteller von Verpackungen, Arzneimitteln und Kosmetik sowie Forschungseinrichtungen. Kleinmengen für Hobby oder Haushalt gehören nicht zu unserem Angebot. Für eine Anfrage nennen Sie uns bitte Ihr Unternehmen, die geplante Anwendung und die erwartete Menge; Technisches Datenblatt und Sicherheitsdatenblatt stellen wir Ihnen dann mit dem Angebot zur Verfügung.
ATBC wird im Handel in technischer Qualität für Kunststoffe und Lacke sowie in Pharmaqualität nach Ph. Eur. bzw. USP-NF angeboten. Für PVC-Compounds und Folien sind vor allem Gehalt, Säurezahl, Wassergehalt und Farbzahl relevant, weil Restsäure und Feuchtigkeit Verarbeitung und Farbe des Endprodukts beeinflussen können. Welche Qualität Jobachem liefern kann und welche Grenzwerte gelten, steht im Technischen Datenblatt; Pharmaqualität und Nachweise für den Lebensmittelkontakt klären wir auf Anfrage.
Zu Acetyltributylcitrat erhalten Sie das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (SDB) und zu jeder Lieferung ein chargenbezogenes Analysenzertifikat (CoA). Das Technische Datenblatt (TDB) mit Spezifikation schicken wir Ihnen bereits vor der Bestellung, damit Sie ATBC für Ihr Produkt freigeben können. Konformitätserklärungen für den Lebensmittelkontakt, Kosher-Zertifikate oder Arzneibuch-Nachweise hängen davon ab, was der Hersteller bereitstellt; teilen Sie uns deshalb frühzeitig mit, welche Nachweise Ihre Kunden oder Behörden verlangen.
Absolut. Unser technisches Team unterstützt Sie nicht nur bei der Logistik, sondern auch bei der Optimierung Ihrer Formulierungen. Wir helfen Ihnen, die ideale Einsatzkonzentration zu ermitteln, um die Performance Ihres Endprodukts zu maximieren.
ATBC ist nach den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller nicht als gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung eingestuft; ein Gefahrenpiktogramm oder Signalwort entfällt. Eine harmonisierte Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung besteht für ATBC nach unserem Kenntnisstand nicht. Verbindlich ist das SDB der gelieferten Charge. Beachten Sie trotzdem die üblichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien, etwa Schutzbrille und Handschuhe, und sorgen Sie beim Verarbeiten bei hohen Temperaturen für eine Absaugung.
Ja, ATBC (EG-Nr. 201-067-0) ist bei der ECHA nach REACH registriert. Die Registrierung liegt bei den Herstellern und Importeuren im Europäischen Wirtschaftsraum; welche Registrierungsnummer für Ihre Lieferung gilt, steht im Sicherheitsdatenblatt der gelieferten Ware. Nach unserem Kenntnisstand steht ATBC nicht auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC); prüfen Sie den aktuellen Stand bei der ECHA. Das registrierte Mengenband finden Sie in der ECHA-Infokarte zum Stoff.
Ja, grundsätzlich: ATBC ist nach unserem Kenntnisstand als Zusatzstoff in der Unionsliste der VO (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt aufgeführt und darf dann nur unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden. Ob Ihr Packmittel konform ist, hängt von Einsatzmenge, Lebensmittelart und Kontaktbedingungen ab und muss durch Migrationsprüfungen belegt werden. Die aktuellen Beschränkungen entnehmen Sie der konsolidierten Fassung der Verordnung. Ob der Hersteller eine Konformitätserklärung für die angebotene Ware ausstellt, klären wir mit Ihrem Angebot.
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